
Klasse A2
Der Führerschein der Klasse A2 ist für 18-jährige zuerst nur leistungsbeschränkt.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Sehtestbescheinigung und 1. Hilfe-Kurs (beides nicht älter als 2 Jahre)
Fahrzeuge: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kw. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 02, kw/kg
Gültigkeit des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
Einschluss: Klasse A1, AM
Kursinhalte:
Theoretischer Unterricht
- 12 Grundstoffstunden
- 4 Stunden Zusatzstoff
Erweiterung bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
- 6 Grundstoffstunden
- 4 Stunden Zusatzstoff
Praktischer Unterricht
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnstunden
- 3 Nachtfahrten
- zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
Bei Vorbesitz der Klasse A1 weniger als 2 Jahre
- 3 Überlandfahrten
- 2 Autobahnstunden
- 1 Nachtfahrt
- zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
Bei Vorbesitz der Klasse A1 mindestens 2 Jahre
- keine Sonderfahrten
- zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
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Klasse A2
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