
Klasse S
Seit dem 01.02.2005 gibt es die Klasse S. Mit 16 Jahren dürfen damit dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge, z.B. Trikes, Quads oder Microcars, bis 45 km/h gefahren werden. Kraftfahrstrassen oder Autobahnen dürfen nicht befahren werden.
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Sehtestbescheinigung und 1. Hilfe-Kurs (beides nicht älter als 2 Jahre)
Fahrzeuge: Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm⊃3; im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Befristung: Die Klasse S ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse S. Die Klasse S schließt selbst keine andere Führerscheinklasse ein.
Inhaber anderer Klassen: Inhaber der Klasse B oder T dürfen alle Fahrzeuge führen, die in Klasse S fallen (das gilt demnach nicht für Inhaber der Klassen A, A1 oder L)
Kursinhalte:
Theoretischer Unterricht
- 12 Grundstoffstunden
- 2 Stunden Zusatzstoff
Praktischer Unterricht
- es sind keine besonderen Ausbildungsfarhten vorgesehen
Quelle Fotos unten (von links nach rechts): @ Redpixel.pl / shutterstock.com / @ Rainer Sturm / pixelio.de / @ jannebjo / pixabay.com / @ Oliver Moosdorf / pixelio.de / @ wavebreakmedia / Shutterstock.com / @ Tim Reckmann / pixelio.de / @ wisconsinpics / pixabay.com / @ structuresxx / Shutterstock.com / @ willisreeseiii / pixabay.com / @ Art Konovalov / shutterstock.com
KontaktformularWhen & Where
in allen Fahrschulen
Klasse S
Courses Address
November 23, 2016
from 18:30 bis 20:30