- Führerschein aller Klassen
- A, A2, A1, AM, Mofa
- B, BE
- C1, C1E
- C, CE
- D1, D1E
- D, DE
- T
Unsere Leistungen
Klasse A
Der Führerschein der Klasse A ist mit Direkteinstieg möglich.
Mindestalter: 24 Jahre (20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz von Klasse A2)
Voraussetzungen: Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
Erste-Hilfe-Kurs
Fahrzeug: Hubraum von mehr als 50ccm
bbH von mehr als 45km/h
auch mit Beiwagen
Einschluss: AM, A1, A2
Kursinhalte
Theoretischer Unterricht:
- 12 Grundstoff
- 4 Zusatzstoff
Erweiterung bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
- 6 Grundstoff
- 4 Zusatzstoff
Beim Aufstieg von A2 nach A ist bei zweijährigem Vorbesitz kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Praktischer Unterricht:
- 5 Überlandstunden
- 4 Autobahnstunden
- 3 Nachtstunden
Zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
Bei Vorbesitz der Klasse A1, der Klasse A2 weniger als 2 Jahre oder der Klasse 3 vor dem 01.04.1980
- 3 Überlandstunden
- 2 Autobahnstunden
- 1 Nachtstunde
Zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
Bei Vorbesitz der Klasse A2 mindestens 2 Jahre
- Keine Sonderfahrten
Zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
Klasse A2
Der Führerschein der Klasse A2 ist für 18-Jährige zuerst nur leistungsbeschränkt.
Mindestalter: 18 Jahre (Aufstieg von A1 nach A2 möglich)
Voraussetzungen: Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
Erste-Hilfe-Kurs
Fahrzeug: Motorleistung von nicht mehr als 35kW
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
Ausgangsleistung nicht mehr als 70kW bei Drosselung
auch mit Beiwagen
Einschluss: AM, A1
Kursinhalte
Theoretischer Unterricht:
- 12 Grundstoff
- 4 Zusatzstoff
Erweiterung bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
- 6 Grundstoff
- 4 Zusatzstoff
Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei zweijährigem Vorbesitz kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Bei Vorbesitz der Klasse 3 vor dem 01.04.1980.
- Keine Pflichtausbildung- Theorie und Praxis
- Keine Theorieprüfung
- Verkürzte praktische Prüfung
Praktischer Unterricht
- 5 Überlandstunden
- 4 Autobahnstunden
- 3 Nachtstunden
Zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
Bei Vorbesitz der Klasse A1 weniger als 2 Jahre
- 3 Überlandstunden
- 2 Autobahnstunden
- 1 Nachtstunde
Zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
Bei Vorbesitz der Klasse A1 mindestens 2 Jahre:
- Keine Sonderfahrten
Zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
Klasse A1
Der Führerschein der Klasse A1 kann man bereits im Alter von 16 Jahren erwerben. Vorteil gegenüber der Klasse AM ist, dass mit dem Erhalt der Klasse A1 bereits die Probezeit beginnt.
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
Erste-Hilfe-Kurs
Fahrzeug: Hubraum max. 125ccm
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
Motorleistung max. 11kW
Einschluss: AM
Kursinhalte
Theoretischer Unterricht
- 12 Grundstoff
- 4 Zusatzstoff
Erweiterung bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
- 6 Grundstoff
- 4 Zusatzstoff
Praktischer Unterricht
- 5 Überlandstunden
- 4 Autobahnstunden
- 3 Nachtstunden
Zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
Klasse AM
Der Führerschein der Klasse AM kann man bereits im Alter von 15 Jahren erwerben.
Mindestalter: 15 Jahre
Voraussetzungen: Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
Erste-Hilfe-Kurs
Fahrzeug: Hubraum max. 50ccm
bbH max. 45km/h
Einschluss: keine
Kursinhalte
Theoretischer Unterricht
- 12 Grundstoff
- 2 Zusatzstoff
Praktischer Unterricht
- Keine Sonderfahrten
Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
Klasse B Automatik
Der Führerschein der Klasse B Automatik (78) berechtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen nur mit Automatikgetriebe mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren)
Voraussetzungen: Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
Erste-Hilfe-Kurs
Fahrzeug: zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3500kg
nur Automatikgetriebe
Anhänger von nicht mehr als 750kg
Anhänger über 750kg (zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht über 3500kg)
Einschluss: AM, L
Kursinhalte
Theoretischer Unterricht
- 12 Grundstoff
- 2 Zusatzstoff
Erweiterung bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
- 6 Grundstoff
- 2 Zusatzstoff
Praktischer Unterricht
- 5 Überlandstunden
- 4 Autobahnstunden
- 3 Nachtstunden
Zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
B197 ermöglicht das Fahren auch mit einem Schaltgetriebe.
Weitere Informationen befinden sich bei der Klasse B.
Klasse B
Der Führerschein der Klasse B berechtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren)
Voraussetzungen: Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
Erste-Hilfe-Kurs
Fahrzeug: zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3500kg
Anhänger von nicht mehr als 750kg
Anhänger über 750kg (zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht über 3500kg)
Einschluss: AM, L
Kursinhalte
Theoretischer Unterricht
- 12 Grundstoff
- 2 Zusatzstoff
Erweiterung bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
- 6 Grundstoff
- 2 Zusatzstoff
Praktischer Unterricht
- 5 Überlandstunden
- 4 Autobahnstunden
- 3 Nachtstunden
Zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
B197- die neue Automatikregelung seit 01.04.2021
Angst in der Prüfung das Auto abzuwürgen?
Die B197 Regelung sieht vor die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass es zu erheblichen Einschränkungen im Führerschein kommt. Lediglich eine Erweiterung auf die Klasse BE kann Einschränkungen beinhalten.
Mit dieser Regelung können Fahrzeuge mit Schaltgetriebe und Automatikgetriebe gefahren werden.
Die dafür vorgeschriebenen Fahrstunden sind beim Ersterwerb der Klasse B Teil der Fahrausbildung und müssen nicht zusätzlich zu den Pflichtstunden geleistet werden.
Was sind die Voraussetzungen für B197?
Mindestens 10 Fahrstunden (zu je 45 Minuten) auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe und eine 15- minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaft.
Klasse BE
Der Führerschein der Klasse BE ist die Ergänzung zur Klasse B. Mit dieser Klasse sind Anhängerlasten über 750kg erlaubt.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren)
Voraussetzungen: Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
Erste-Hilfe-Kurs
Vorbesitz der Klasse B oder parallele Ausbildung
Fahrzeug: Fahrzeuge der Klasse B
Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse des Zuges von 7,0t
Einschluss: keine
Kursinhalte
Theoretischer Unterricht
- Kein Theorieunterricht notwendig
Praktischer Unterricht
- 3 Überlandstunden
- 1 Autobahnstunde
- 1 Nachtstunde
Zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
B96 berechtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen der Klasse B sowie Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse des Zuges von 4,25t. Dies ist keine reine Führerscheinklasse und benötigt deshalb keine Praktische Prüfung.
Voraussetzung für die Eintragung der Schlüsselzahl B96:
- 2,5 Stunden Theorieunterricht
- 3,5 Stunden Praktische Übungen
- 1 Stunde fahren im Realverkehr
Klasse C1-C1E
Klasse C1
Der Führerschein der Klasse C1 diente bisher vor allem dazu, Umschreibungen alter Klasse-3-Führerschein und ausländischer Pkw-Führerscheinklassen aufzufangen.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Augenärztliches Gutachten oder Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
Ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
Erste-Hilfe-Kurs
Vorbesitz der Klasse B
Fahrzeug: Kraftfahrzeuge über 3,5t bis 7,5t zulässige Gesamtmasse
Anhänger von nicht mehr als 750kg
Einschluss: keine
Kursinhalte
Theoretischer Unterricht
- 6 Grundstoff
- 6 Zusatzstoff
Bei Vorbesitz der Klasse D1 oder D:
- 6 Grundstoff
- 2 Zusatzstoff
Praktischer Unterricht
- 3 Überlandstunden
- 1 Autobahnstunde
- 1 Nachtstunde
Zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
Klasse C1E
Der Führerschein der Klasse C1E ist die Ergänzung zur Klasse C1. Mit dieser Klasse sind Anhängerlasten über 750kg erlaubt.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Augenärztliches Gutachten oder Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
Ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
Erste-Hilfe-Kurs
Vorbesitz der Klasse B
Vorbesitz der Klasse C1 oder parallele Ausbildung
Fahrzeug: Kraftfahrzeuge über 3,5t bis 7,5t zulässige Gesamtmasse
Anhänger von mehr als 750kg
Zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 12t
Einschluss: BE, bei Besitz von D1: D1E
Kursinhalte
Theoretischer Unterricht:
Kein Theorieunterricht notwendig bei Vorbesitz der Klasse C1
C1/C1E im gemeinsamen Ausbildungsgang
- 6 Grundstoff
- 6 Zusatzstoff
Praktischer Unterricht
Bei Vorbesitz der Klasse C1:
- 3 Überlandstunden
- 1 Autobahnstunde
- 1 Nachtstunde
Zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
C1/C1E im gemeinsamen Ausbildungsgang
Solo
- 1 Überlandstunde
- 1 Autobahnstunde
zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
Zug
- 3 Überlandstunden
- 1 Autobahnstunde
- 2 Nachtfahrten
zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
Klasse C-CE
Klasse C
Mit dem Führerschein der Klasse C dürfen LKW gefahren werden. Die Anhängerlast ist auf 750kg beschränkt. Die Klasse C ist meistens eine Vorstufe zur Klasse CE.
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzungen: Augenärztliches Gutachten oder Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
Ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
Erste-Hilfe-Kurs
Vorbesitz der Klasse B
Fahrzeug: Kraftfahrzeuge über 3,5t (ohne Gewichtsbegrenzung)
Anhänger von nicht mehr als 750kg
Einschluss: C1
Kursinhalte
Theoretischer Unterricht:
- 6 Grundstoff
- 10 Zusatzstoff
Bei Vorbesitz der Klasse C1 oder D1:
- 6 Grundstoff
- 4 Zusatzstoff
Bei Vorbesitz der Klasse D:
- 6 Grundstoff
- 2 Zusatzstoff
Praktischer Unterricht :
- 5 Überlandstunden
- 2 Autobahnstunden
- 3 Nachtstunden
Zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
Klasse CE
Der Führerschein der Klasse CE ist der vollwertige Ersatz zur alten Klasse 2.
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzungen: Augenärztliches Gutachten oder Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
Ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
Erste-Hilfe-Kurs
Vorbesitz der Klasse C oder parallele Ausbildung
Fahrzeug: Kraftfahrzeuge über 3,5t (ohne Gewichtsbeschränkung)
Anhänger von mehr als 750kg
Einschluss: BE, C1E, T
Bei Vorbesitz der Klasse D1: D1E
Bei Vorbesitz der Klasse D: DE
Kursinhalte
Theoretischer Unterricht
- 6 Grundstoff
- 4 Zusatzstoff
C/CE im gemeinsamen Ausbildungsgang
- 6 Grundstoff
- 10 Zusatzstoff
- 4 Zusatzstoff
Praktischer Unterricht
- 5 Überlandstunden
- 2 Autobahnstunden
- 3 Nachtstunden
Zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
C/CE im gemeinsamen Ausbildungsgang
Solo
- 3 Überlandstunden
- 1 Autobahnstunde
zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
Zug
- 5 Überlandstunden
- 2 Autobahnstunden
- 3 Nachtfahrten
zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
Klasse D1-D1E
Klasse D1
Mit dem Führerschein der Klasse D1 dürfen Sie bis zu 16 Fahrgäste befördern inklusive Anhänger von nicht mehr als 750kg.
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzungen: Augenärztliches Gutachten oder Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
Ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
Psychofunktionaler Leistungstest
Erste-Hilfe-Kurs
Vorbesitz der Klasse B
Fahrzeug: KOM (Bus) bis maximal 16 Personen
Fahrzeuglänge von nicht mehr als 8 m
Anhänger von nicht mehr als 750kg
Einschluss: keine
Kursinhalte
Theoretischer Unterricht
- 6 Grundstoff
- 10 Zusatzstoff
Bei Vorbesitz der Klasse C1 oder C
- 6 Grundstoff
- 4 Zusatzstoff
Praktischer Unterricht
Vorbesitz der Klasse B/ C1 weniger als 2 Jahre
- 41 Übungsstunden
- 19 Überlandstunden
- 12 Autobahnstunden
- 7 Nachtstunden
Vorbesitz der Klasse C weniger als 2 Jahre
- 8 Übungsstunden
- 8 Überlandstunden
- 4 Autobahnstunden
- 4 Nachtstunden
Vorbesitz der Klasse B/ C1 mehr als 2 Jahre
- 16 Übungsstunden
- 8 Überlandstunden
- 4 Autobahnstunden
- 4 Nachtstunden
Vorbesitz der Klasse C mehr als 2 Jahre
- 6 Übungsstunden
- 4 Überlandstunden
- 2 Autobahnstunden
- 2 Nachtstunden
Klasse D1E
Der Führerschein der Klasse D1E ist die Ergänzung zur Klasse D1. Mit dieser Klasse sind Anhängerlasten über 750kg erlaubt.
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzungen: Augenärztliches Gutachten oder Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
Ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
Psychofunktionaler Leistungstest
Erste-Hilfe-Kurs
Vorbesitz der Klasse D1 oder parallele Ausbildung
Fahrzeug: KOM (Bus) bis maximal 16 Personen
Anhänger von mehr als 750kg
Zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 12t
Einschluss: BE, bei Besitz von C1: C1E
Kursinhalte
Theoretischer Unterricht
- Kein Theorieunterricht notwendig bei Vorbesitz der Klasse D1
D1/ D1E im gemeinsamen Ausbildungsgang
- 6 Grundstoff
- 10 Zusatzstoff
Praktischer Unterricht
Vorbesitz der Klasse D1
- 4 Übungsstunden
- 3 Überlandstunden
- 1 Autobahnstunde
- 1 Nachtstunde
D1/ D1E im gemeinsamen Ausbildungsgang
Zusätzlich zu den Pflichtstunden der Klasse D1
- 4 Übungsstunden
- 3 Überlandstunden
- 1 Autobahnstunde
- 1 Nachtstunde
Klasse D-DE
Klasse D
Mit dem Führerschein der Klasse D werden alle Arten von Kraftomnibussen für den Linien- oder Reiseverkehr vereint.
Mindestalter: 24 Jahre
23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
Voraussetzungen: Augenärztliches Gutachten oder Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
Ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
Psychofunktionaler Leistungstest
Erste-Hilfe-Kurs
Vorbesitz der Klasse B
Fahrzeug: KOM (Bus) mit mehr als 8 Personen
Anhänger von nicht mehr als 750kg
Einschluss: D1
Kursinhalte
Theoretischer Unterricht
- 6 Grundstoff
- 18 Zusatzstoff
Bei Vorbesitz der Klasse C1
- 6 Grundstoff
- 12 Zusatzstoff
Bei Vorbesitz der Klasse D1 oder C
- 6 Grundstoff
- 8 Zusatzstoff
Praktischer Unterricht
Vorbesitz der Klasse B/ C1 weniger als 2 Jahre
- 45 Übungsstunden
- 22 Überlandstunden
- 14 Autobahnstunden
- 8 Nachtstunden
Vorbesitz der Klasse C weniger als 2 Jahre
- 4 Übungsstunden
- 16 Überlandstunden
- 8 Autobahnstunden
- 5 Nachtstunden
Vorbesitz der Klasse B/ C1 mehr als 2 Jahre
- 33 Übungsstunden
- 12 Überlandstunden
- 8 Autobahnstunden
- 5 Nachtstunden
Vorbesitz der Klasse C mehr als 2 Jahre
- 7 Übungsstunden
- 8 Überlandstunden
- 4 Autobahnstunden
- 3 Nachtstunden
Vorbesitz D1
- 20 Übungsstunden
- 5 Überlandstunden
- 5 Autobahnstunden
- 5 Nachtstunden
Klasse DE
Der Führerschein der Klasse DE ist die Ergänzung zur Klasse D. Mit dieser Klasse sind Anhängerlasten über 750kg erlaubt.
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzungen: Augenärztliches Gutachten oder Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
Ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
Psychofunktionaler Leistungstest
Erste-Hilfe-Kurs
Vorbesitz der Klasse D1 oder parallele Ausbildung
Fahrzeug: KOM (Bus) mit mehr als 8 Personen
Anhänger von mehr als 750kg
Einschluss: BE, D1E
bei Besitz von C1: C1E
Kursinhalte
Theoretischer Unterricht
- Kein Theorieunterricht notwendig bei Vorbesitz der Klasse D1
D/ DE im gemeinsamen Ausbildungsgang
- 6 Grundstoff
- 18 Zusatzstoff
Bei Vorbesitz der Klasse C1
- 6 Grundstoff
- 12 Zusatzstoff
Vorbesitz der Klasse D1 oder C
- 6 Grundstoff
- 8 Zusatzstoff
Praktischer Unterricht
Vorbesitz der Klasse D
- 4 Übungsstunden
- 3 Überlandstunden
- 1 Autobahnstunde
- 1 Nachtstunde
D/ DE im gemeinsamen Ausbildungsgang
Zusätzlich zu den Pflichtstunden der Klasse D
- 4 Übungsstunden
- 3 Überlandstunden
- 1 Autobahnstunde
- 1 Nachtstunde
Klasse T
Der Führerschein der Klasse T berechtig zum Fahren von Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h bis maximal 60 km/h
Mindestalter: 16 Jahre für bbH bis 40km/h
18 Jahre für bbH über 40km/h bis 60km/h
Voraussetzungen: Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
Erste-Hilfe-Kurs
Fahrzeug: zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
(bbH von nicht mehr als 60km/h)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende
Futtermischwagen zur Verwendung für land- und
forstwirtschaftliche Zwecke (bbH von nicht mehr als 40km/h)
jeweils mit Anhänger
Einschluss: AM, L
Kursinhalte
Theoretischer Unterricht
- 12 Grundstoff
- 6 Zusatzstoff
Erweiterung bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
- 6 Grundstoff
- 6 Zusatzstoff
Praktischer Unterricht
Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
Lehrgänge
ASF Seminar
Unser Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) richtet sich an Fahranfänger, die in der Führschein-Probezeit durch einen Regelverstoß auffällig geworden sind. Die vom Strassenverkehrsamt auferlegte Teilnahme an diesem Seminar ist zwingend erforderlich, um im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu bleiben.
FES Seminar
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu 6 Teilnehmern/-innen durchgeführt.
Ferien- & Kurzlehrgänge
Sie haben nicht viel Zeit, oder sind an die Ferien gebunden? Dann sind unsere Kurz- und Ferienlehrgänge genau das Richtige für Sie. Innerhalb kürzester Zeit vermitteln wir Ihnen alle notwendigen Voraussetzungen für den Erwerb Ihres Führerscheins.
Beschleunigte Grundqualifikation
Die beschleunigte Grundqualifikation, incl. IHK Prüfung, benötigen alle Kraftfahrer, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E, D/DE durchführen.
Termin auf Anfrage
BKF – Weiterbildung
Bus- und LKW-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Es betrifft alle Fahrer, die mit den Kraftahrzeugen der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen.
Gefahrgutschulung
Als Gefahrgutfahrer vermitteln wir Ihnen die damit einhergehenden relevanten Vorschriften und deren Anwendung. Sie lernen die Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs kennen und wissen um das von Gefahrgütern ausgehende Gefährdungspotenzial. Der Inhalt der Lehrgangs gliedert sich wie folgt:
- Nationale und internationale Vorschriften
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Umschließungen und Ausrüstungen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Gabelstapler
Erwerb der anerkannten Berechtigung nach der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ für Gabelstaplerfahrer
Ladungssicherung
Ladungsicherung ist ein wichtiges Thema und kann unnötige Kosten vermeiden. Schließlich soll die Ware unversehrt an ihrem Bestimmungsort ankommen. Inhaltlich werden folgende Schwerpunkte angesprochen:
- Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung
- Fahrzeugaufbau und Fahrverhalten
- Lastverteilung und Fahrzeugschwerpunkt
- Beladetechniken
Maßnahmen Agentur für Arbeit
- Kurierdienstfahrer / in bis 3,5 T
- Fahrerlaubnis Klasse BE
- FS C/CE
- Beschleunigte Grundquali Güterverkehr
- Berufskraftfahrer Weiterbildung LKW gem. BKrFQG
- FS C1/C1E
- Gefahrgutausbildung, ADR Basis und Tank
- Ladungssicherung LKW
- Gabelstapler